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Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Barrierefreie Unterrichtsmaterialien didaktisch sinnvoll gestalten – Austausch mit dem Verlag an der Ruhr

Wie können Unterrichtsmaterialien nicht nur technisch barrierefrei, sondern auch didaktisch sinnvoll aufbereitet werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Austauschs zwischen dem Verlag an der Ruhr, Jun.-Prof. Dr. Jana Jungjohann (Fachgebietsleitung Digitale Förderung und inklusive Bildung – DiFiB) und Leevke Wilkens (Fachgebiet Rehabilitationstechnologie).

Gruppenfoto der Vertreterinnen des Verlag an der Ruhr (Lea Kolodziej, Redaktion Sekundarstufe, Anette Jeschke, Bereichsleitung Produktion & Entwicklung, Denise Pommerening, Redaktion Frühpädagogik und Monika Strobl, Redaktion Grundschule) gemeinsam mit Jun.-Prof. Dr. Jana Jungjohann (Fachgebietsleitung DiFiB) und Leevke Wilkens (Fachgebiet Rehabilitationstechnologie) © Jana Jungjohann ​/​ TU Dortmund

Der Verlag an der Ruhr geht einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion: Neben der gesetzlich geforderten technischen Barrierefreiheit möchten sie ihre Materialien auch didaktisch sinnvoll aufbereiten und Lehrkräfte gezielt beim Einsatz barrierefreier Bildungsmedien unterstützen.

Am 24. Februar 2025 besuchten Lea Kolodziej (Redaktion Sekundarstufe), Anette Jeschke (Bereichsleitung Produktion & Entwicklung), Denise Pommerening (Redaktion Frühpädagogik) und Monika Strobl (Redaktion Grundschule) das Digitale Medien Labor (DiMeLab) des Fachgebiets Digitale Förderung und inklusive Bildung an der TU Dortmund. Dort erhielten die Vertreterinnen des Verlags Einblicke in die aktuellen Ausbildungsinhalte der Fakultät Rehabilitationswissenschaften und die Anforderungen inklusiver Schulpraxis.

Im Austausch mit zwei Expertinnen der TU Dortmund wurden zentrale Fragen zur Gestaltung barrierefreier Materialien diskutiert. Jun.-Prof. Dr. Jana Jungjohann (Foto ganz rechts) brachte Perspektiven aus der inklusiven Schulpraxis ein und zeigte auf, wie Nutzertests zur Weiterentwicklung barrierefreier Unterrichtsmaterialien beitragen. Leevke Willkens (zweite Person v. r., Fachgebiet Rehabilitationstechnologie) ergänzte wertvolle Hinweise zur technischen Umsetzung spezifischer Übungsformate und zur partizipativen Erprobung der Materialien.

Gemeinsam wurden Herausforderungen und Lösungsansätze erörtert, um digitale Bildungsangebote zu entwickeln, die rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen und zugleich den Bedürfnissen aller Lernenden gerecht werden.

Hintergrundwissen:

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2019/882, den „European Accessibility Act“, um. Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten. Besonders relevant ist das für Schulbuchverlage, da digitale Unterrichtsmaterialien so aufbereitet sein müssen, dass sie für alle Lernenden zugänglich sind – einschließlich Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung von Screenreadern, gut lesbare Schriftgrößen, kontrastreiche Darstellungen und alternative Texte für Bilder. Während öffentliche Stellen, wie Schulen, bereits durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gebunden sind, gilt die Pflicht für private Anbieter wie Verlage ab dem 28. Juni 2025. Damit soll sichergestellt werden, dass digitale Bildungsangebote inklusiv und für alle nutzbar sind.